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el hof10.3.2024 – +++ Pkw ohne Versicherung unterwegs +++

HOF - Am späten Samstagabend wurde im Hofer Bahnhofsviertel ein PKW-Fahrer aus Bayreuth einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung des genutzten Fahrzeuges wurde bekannt, dass für den Pkw bereits seit Anfang Februar keine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Durch die zuständige Zulassungsbehörde wurde bereits die Betriebsuntersagung angeordnet. Die Kennzeichen des Fahrzeuges wurden noch vor Ort entstempelt, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingezogen. Die Weiterfahrt musste untersagt werden. Der Fahrzeugführer, sowie der verantwortliche Fahrzeughalter, müssen sich nun, wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetzt, strafrechtlich verantworten.

 

+++ Fahrzeugführer ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss +++

OBERKOTZAU -   Am Samstagabend wurde ein 40jähriger Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen, welcher mit dem Pkw eines Bekannten unterwegs war. Nachdem er trotz mehrfacher Nachfrage seinen Führerschein nicht aushändigen wollte gestand er letztlich, dass er gar nicht im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sei. Weiter wies der Fahrer deutliche drogentypische Anzeigen auf. Ein durchgeführter Drogenvortest erhärtete den Verdacht, dass der Herr, während er ein Kraftfahrzeug führte, unter dem Einfluss von Methamphetamin stand.

Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Zudem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Der Schwarzfahrer muss sich nun strafrechtlich, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, verantworten. Auch gegen den Fahrzeughalter wurde ein Ermittlungsverfahren, wegen der Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet.

 

+++ E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss +++

HOF - Am Samstag, gegen 22:30 Uhr, fiel einer zivilen Streifenbesatzung ein E-Scooter-Fahrer in der Hofer Sophienstraße auf. Der 35jährige wurde einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten stellten bei dem Fahrer des Elektrokleinstfahrzeuges deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille.  Der Fahrer durfte seine Fahrt nicht fortsetzen, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er musste sich im Klinikum einer Blutentnahme unterziehen. Der 35jährige muss sich nun, wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, strafrechtlich verantworten.



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