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el hof26.11.2023 – +++ Handfeste Auseinandersetzung zwischen Eheleuten endet kurzzeitig im Polizeigewahrsam +++

Hof - Zu einem folgereichen Streit zwischen einem Ehepaar kam es am Samstagmittag in der Oelsnitzer Straße in Hof. Da die verfügbaren Kräfte der Polizeiinspektion Hof bereits mit anderen Einsätzen voll ausgelastet waren, fuhren Beamte der Polizeistation Rehau unterstützend zu dem Mehrfamilienhaus. Vor Ort mussten die eintreffenden Beamten chaotische Zustände zur Kenntnis nehmen. Wie sich im Rahmen der anschließenden Sachverhaltsaufnahme herausstellte, waren hier ein 31-Jähriger und seine 26-jährige Frau offenbar aufgrund häuslicher Probleme in ihrer gemeinsamen Mietwohnung in einen handfesten Streit geraten. Allerdings blieb es dabei nicht nur bei einem Gerangel. Nach bisherigem Erkenntnisstand drehte vor allem die 26-Jährige offenbar völlig durch. Sie riss in ihrer Wut unter anderem einen Heizkörper aus der Wand, stach mit einem Küchenmesser auf Wände und Türen ein - allerdings ohne das Messer konkret gegen den Mann einzusetzen - demolierte die Glasfüllung einer Tür und warf eine der Scherben nach ihrem Mann. Dabei wurde dieser im Brustbereich getroffen und leicht verletzt. Auch die Frau verletzte sich am Fuß, nachdem sie auf eine der Scherben getreten war. Beide Verletzungen waren jedoch nicht gravierend, weshalb neben einer kurzen Erstversorgung durch den hinzugezogenen Rettungsdienst keine weitere Behandlung erforderlich war. Auch der Mann leistete seinen Beitrag zu dem Streit, fiel aber wohl nur durch verbale Drohungen gegen die Frau auf. Nach erfolgter Sachverhaltsaufnahme wurde die renitente Dame durch die Beamten der Wohnung verwiesen und ihr für den Fall einer Missachtung des Platzverweises der Gewahrsam angedroht, da sie sich als Hauptaggressorin gezeigt hatte. Die Beamten leiteten in der Folge gegen die beiden Eheleute unterschiedliche Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung ein. Allerdings kehrte die Frau kurz darauf erneut in die Wohnung zurück und urinierte hierbei unter anderem in die Küche. Daher wurde sie von nun hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Hof zunächst in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle verbracht. Nach Rücksprache mit dem diensthabenden Ermittlungsrichter wurde der Frau anschließend die Beschaffung persönlicher Sachen aus der Wohnung ermöglicht und ihr im weiteren Verlauf der Weg in eine Betreuungseinrichtung aufgezeigt. Vorübergehend begab sie sich allerdings nach Abholung ihrer Sachen zu einer Bekannten und kam ihrem Platzverweis somit endlich nach.

 

+++ Trotz Fahrverbot gefahren +++

Feilitzsch - Am Samstagabend unterzogen Zivilbeamte der Hofer Polizei die 29-jährige Fahrerin eines Audi in der Regnitzstraße in Feilitzsch einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei konnte diese zunächst keinen Führerschein vorzeigen. Nachdem die Beamten stutzig geworden sind und konkret nachfragten, gab die Frau zu, ihren Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes vorübergehend abgegeben zu haben. Da die Frau somit momentan nicht berechtigt ist, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, untersagten die Beamten ihr die Weiterfahrt und übergaben den Fahrzeugschlüssel einem hinzugezogenen Bekannten der Dame. Diese muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens trotz Fahrverbot strafrechtlich verantworten.

 

+++ Verkehrsunfallflucht +++

Hof - Am späten Samstagmittag wurden Beamte der Hofer Polizei zu einer Verkehrsunfallflucht in die Straße Vorstadt gerufen. Wie sich vor Ort herausstellte, hatte eine 34-Jährige hier ihren Pkw Mercedes am Vortag gegen 16:50 Uhr ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkt. Als sie am Samstag, gegen 12:30 Uhr, zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, musste sie deutliche Unfallschäden im Bereich der linken Fahrzeugseite feststellen. Auch ein weiterer, hinter ihrem Fahrzeug geparkter Pkw, war offenbar durch abgerissene Fahrzeugteile betroffen, wobei an diesem augenscheinlich kein Schaden festgestellt werden konnte. Nach erster Einschätzung der aufnehmenden Beamten der Polizei Hof ist zu anzunehmen, dass ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer - möglicherweise in Folge der im Tatzeitraum einsetzenden winterlichen Straßenbedingungen - die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, mit dem geparkten Pkw der 34-Jährigen kollidierte und sich anschließend von der Unfallstelle entfernte, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Der an dem geparkten Pkw entstandene Sachschaden wird ersten Schätzungen nach auf etwa 10.000 Euro beziffert. Konkrete Hinweise zu dem flüchtigen Verursacher liegen bislang nicht vor, im Rahmen der Unfallaufnahme konnten jedoch Fahrzeugteile des flüchtigen Fahrzeuges sichergestellt werden, die erste Ermittlungsansätze liefern. Die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion Hof leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen Unbekannt ein. Etwaige Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem unbekannten Unfallbeteiligten machen können, werden gebeten, sich zeitnah mit der Polizeiinspektion Hof unter der 09281-704-0 in Verbindung zu setzen.

 

+++ Mit Hammer zugeschlagen +++

Hof - Am Samstagmittag wurde ein 71-Jähriger aus Hof in der Wache der Polizeiinspektion Hof vorstellig und teilte eine Auseinandersetzung mit einem Hausbewohner seines Wohnanwesens mit. Wie der Mann im Verlauf der Anzeigenaufnahme schilderte, geriet er nach einem Spaziergang mit einem 65-jährigen Mann, welcher im gleichen Haus in der Kornbergstraße wohnt, aufgrund lauter Bauarbeiten in Streit. In dessen Verlauf kam es zwischen den beiden zunächst zu einer Rangelei, bei der der 65-Jährige unter anderem mit einem Zimmermannshammer einen Schlag in Richtung des Kopfes des 71-Jährigen ausführte. Dieser konnte den Angriff jedoch abwehren, wurde daher lediglich an der linken Hand getroffen und dabei leicht verletzt. Anschließend ließen die beiden voneinander ab. In Absprache mit der Kriminalpolizei Hof sowie der Staatsanwaltschaft Hof leiteten die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion Hof ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 65-Jährigen Mann ein und stellten im weiteren Verlauf den Hammer als Tatmittel sicher. Zudem wurde mit dem Mann eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt. Eine sofortige medizinische Behandlung der Handverletzung des Geschädigten war nicht erforderlich.



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