2.5.2021 – Am 1. Mai fand im Stadtgebiet eine Autokorso-Demo unter strengen Auflagen für deren Teilnehmer statt. Dabei gelang es dem Versammlungsleiter nicht, die vorgegebenen Auflagen ausreichend umzusetzen.
Am Aufstellungsort in der Uferstraße trafen nacheinander die 36 Fahrzeuge der rund 60 Versammlungsteilnehmer ein. Entgegen der Auflage im Versammlungsbescheid stiegen einige Personen aus ihren Fahrzeugen aus, bildeten verschiedene Grüppchen und trugen auch oft ihren Mund-Nasen-Schutz nicht. Mehrfach musste der Versammlungsleiter auf seine Pflicht zur Unterbindung der Auflagenverstöße hingewiesen werden.
Kurz nach 16.30 Uhr setzte sich der Korso in Bewegung. Während der Fahrt stellten die Einsatzkräfte immer wieder die Verwendung unzulässiger Kundgebungsmittel wie Megaphon und Fanfare sowie massive Hupkonzerte fest. Damit der Versammlungsleiter dies unterbindet, musste die Polizei wiederholt Zwischenstopps anordnen. Einen Teilnehmer, der durch unaufhörliches Hupen auffiel und bei der Fahrt eine Gasmaske trug, hielten die Polizisten noch auf der Strecke an und stellten dessen Personalien fest.
Da der Versammlungsleiter, trotz mehrfacher Aufforderungen der Polizei, seiner Aufgabe, die Versammlungsteilnehmer zu ordnungsgerechtem Verhalten zu veranlassen, nur unzureichend nachkam, muss er sich nun in einem Strafverfahren nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz verantworten. Darüber hinaus wurden gegen eine Vielzahl der Versammlungsteilnehmer Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz und anderer Delikte eingeleitet.