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el bupo15.6.2020 – Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 29-jährigen tschechischen Staatsangehörigen an Fronleichnam (11. Juni) gegen 12 Uhr auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße 303 im Bereich Schirnding stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Hof wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Bei der Wahl für 30 Tage in Haft zu gehen oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 525 Euro zu entrichten, entschloss sich der 29-Jährige sehr schnell zur Bezahlung der geforderten Summe.

Nur zwei Stunden später überprüften die Fahnder vom Bundespolizeirevier Bayreuth einen 16-Jährigen am Bayreuther Hauptbahnhof. Dabei kam ein Untersuchungshaftbefehl, ausgestellt vom Amtsgericht Tiergarten bei Berlin, ans Tageslicht. Im mitgeführten Gepäck des jungen Mannes entdeckten die Beamten zudem eine Schreckschusspistole. Die Waffe wurde sichergestellt und ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet. Für das Überlassen der verbotenen Waffe an den Sohn, wird sich auch der Vater noch strafrechtlich verantworten müssen. Nach der Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter wurde der 16-Jährige aufgrund der Ausschreibung in die Justizvollzugsanstalt Ebrach eingeliefert.

Am Freitag wurde gegen 11 Uhr ein 55-Jähriger in einer Kontrollstelle der Selber Fahnder auf der Bundesstraße 303 vorstellig und wollte einen für ihn ausgestellten Haftbefehl abwenden. Nach Abgleich der Identität mit dem polizeilichen Fahndungssystemen kam hier auch tatsächlich ein Haftbefehl wegen Diebstahls zum Vorschein. Diesen wendete der tschechische Staatsangehörige mit 600 Euro Geldstrafe in bar ab und ersparte sich damit 43 Tage Gefängnisaufenthalt.

Einem 37-jährigen Mann aus Niedersachsen wurde am Freitagnachmittag ein Untersuchungshaftbefehl am ehemaligen Grenzübergang in Schirnding zum Verhängnis. Der Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung war von der Staatsanwaltschaft Hannover nach einem Betrugsdelikt zur Fahndung ausgeschrieben worden. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Hof, erfolgte seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Hof.

Am frühen Freitagabend wurde am Haupteingang des Hofer Hauptbahnhofes ein junges Ehepaar kontrolliert. Dabei wurden bei einer 19-Jährigen zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz offenkundig. In beiden Fällen waren von der Staatsanwaltschaft Chemnitz Ordnungsgelder in Höhe von 150 und 300 Euro verhängt worden. Im Falle des Nichtbezahlens wären für die junge Frau neun Tage Haft die Folge gewesen. Ein telefonisch verständigter Bekannter bewahrte die 19-Jährige mit dem Begleichen der geforderten Summe in letzter Minute vor der Einlieferung.



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