Anzeige

el bupo

20.12.2019– Eine Einschleusung von 30 Personen endete am letzten Wochenende auf einen Parkplatz der Bundesstraße 303 bei Seußen. Dank eines Bürgerhinweises konnte dort am Freitag (13. Dezember), gegen 19:45 Uhr, zunächst eine Gruppe von neun irakischen Staatsangehörigen durch die Landes- und Bundespolizei festgestellt werden. Der bei der Schleusung eingesetzte LKW war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vor Ort. Die Befragung der Geschleusten ergab, dass ein großer Teil der Migranten unmittelbar nach dem Halt am Parkplatz von mehreren Fahrzeugen abgeholt wurde. Des Weiteren konnten Hinweise auf den bei der Schleusung eingesetzten LKW gewonnen werden.

Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen ist wenige Stunden später am Parkplatz Brand ein mit zwei Personen besetzter Van festgestellt worden. Die beiden 22-jährigen irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Aachen, räumten ein, dass sie Verwandte abholen wollten. Gegen sie ermittelt die Bundespolizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und sie durften nach der Sachbearbeitung die Dienststelle verlassen.

Den tatverdächtigen LKW-Fahrer haben Bundespolizisten schließlich am Samstagnachmittag (14. Dezember) am Autohof Thiersheim festgenommen. Die Beamten überprüften gegen 15 Uhr die Ladefläche eines türkischen Lastwagens und fanden verschiedene Hinweise auf den Transport von Personen. Die bisherigen Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der türkische Staatsangehörige die Geschleusten bei einer Stadt in Rumänien aufnahm. Die Gruppe, unter der auch Kinder waren, musste etwa 22 Stunden auf der kalten Ladefläche ausharren. Die eigentliche Ladung war für eine Firma im Fichtelgebirge vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle machte der Fahrer Pause. Der 42-jährige streitet die Einschleusung vehement ab und wurde nach der Vorführung beim Untersuchungshaftrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Bundespolizei ermittelt gegen den LKW-Fahrer wegen Einschleusen von Ausländern. Die neun Iraker wurden an die Ankereinrichtung Oberfranken nach Bamberg weitergeleitet. Auf sie und auch auf die vor Ort nicht festgestellten Personen sowie deren Helfer kommen Strafverfahren gemäß dem Aufenthaltsgesetz zu.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus