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el bupo21.11.2019 - Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb haben am Mittwoch (20. November) auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, drei russische Staatsangehörige ohne erforderliche Reisedokumente angetroffen. Die drei Frauen im Alter von 42, 51 und 59 Jahren war engegen 14.50 Uhr, nach einem Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist.

Hier ergaben die grenzpolizeilichen Ermittlungen, dass die in Sachsen wohnhaften Frauen verbotenerweise bei ihrer Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisdokumente verzichtet hatten.

Dies wird für sie nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es Pflicht, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.

EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.

So erhielten auch die drei Ausflüglerinnen Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz.



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