4.2.2019 - Selb/Schirnding/Marktredwitz - Drei Haftbefehle und eine Straftat nach dem Waffengesetz binnen 12 Stunden hatte die Bundespolizeiinspektion Selb am vergangenen Wochenende unter anderem zu bearbeiten. Bei der polizeilichen Kontrolle eines 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Samstag (2. Februar), gegen 22 Uhr, auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße bei Selb stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Gera wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit gesucht wurde. Die im Haftbefehl geforderte eintägige Erzwingungshaft wendete der im Landkreis Wunsiedel wohnhafte Mann ab, indem er das geforderte Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro bezahlte. Danach stand seiner Heimreise nichts mehr entgegen.
Zur gleichen Zeit kontrollierten die Fahnder ein Fahrzeug aus dem Burgenlandkreis auf der Staatsstraße. Die Beifahrerin führte ein verbotenes Springmesser in Ihrer Handtasche mit sich, das eine Klingenlänge von 12 Zentimetern aufwies. Die Frau aus Naumburg an der Saale gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass ihr ein Verbot derartiger Waffen nicht bekannt sei. Das Messer wurde sichergestellt und ein Strafverfahren gemäß dem Waffengesetz eingeleitet.
Einem 37-jährigen Mann aus dem Landkreis Hof wurde seine Heimreise nicht gestattet. Eine gemeinsame Streife der Grenzpolizei und der Bundespolizei kontrollierte den Bahnreisenden am Schirndinger Bahnhof gegen 23 Uhr. Da er gegen Auflagen der Staatsanwaltschaft Hof verstoßen hat, ließ diese seit zwei Wochen nach den deutschen Staatsbürger mit einem Haftbefehl suchen. Die Ausschreibung erlaubte keine Abwendung der siebenmonatigen Haft durch das Bezahlen einer Geldstrafe. Die Bundespolizei lieferte den Gesuchten in die Justizvollzugsanstalt Hof ein.
Die Weiterreise gestatten mussten Bundespolizisten einen in Tschechien lebenden Deutschen. Bei der Kontrolle am Bahnhof Marktredwitz kam im polizeilichen Fahndungssystem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof ans Licht. Der 57-Jährige führte jedoch ein aktuelles Schreiben vom Amtsgericht Wunsiedel mit sich, das die Aufhebung der Strafvollstreckung vorsah. Nach Rücksprache mit dem diensthabenden Richter durfte er weiterreisen.