11.9.2017 – Selb. Lediglich einen französischen Aufenthaltstitel legte ein Algerier am Freitagabend (8. September) bei der Kontrolle den Fahndern der Polizeiinspektion Fahndung Selb vor. Einen erforderlichen Reisepass für die Einreise und den Aufenthalt in die Bundesrepublik blieb er den Beamten schuldig. Damit wurde der 32-Jährige zur weiteren grenzpolizeilichen Sachbearbeitung an die zuständige Bundespolizeiinspektion Selb übergeben. Der Traum des Algeriers einmal in Deutschland als Artist bei einem Festival aufzutreten, hatte sich mit der illegalen Deutschlandtour auch gleich erledigt, denn nach dem Abschluss der grenzpolizeilichen Sachbearbeitung wurde der 32-jährige Nordafrikaner mit einer Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz schriftlich aufgefordert, Deutschland unverzüglich wieder zu verlassen und nach Frankreich zurückzukehren.