23.10.2023 – Hof / Selb - Insgesamt vier Reisende, die per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben waren, haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb in den vergangenen 72 Stunden festgenommen. Am Freitag (20. Oktober) wurde ein 29-Jähriger nach seiner Einreise aus Tschechien am ehemaligen Grenzübergang Schirnding kontrolliert. Der Abgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da der Rumäne die geforderte Geldstrafe in Höhe von rund 700 Euro noch an Ort und Stelle bezahlen konnte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Weniger Glück hatte ein 42-jähriger tschechischer Staatsangehöriger, der ebenfalls am ehemaligen Grenzübergang Schirnding kontrolliert wurde. Der Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Trotz aller Bemühungen konnte der Reisende den im Haftbefehl geforderten Geldbetrag nicht aufbringen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Hof verbüßen.
Auf dem Parkplatz Lipperts an der BAB 9 wurde in der Nacht zum Sonntag (22. Oktober) ein 47-jähriger Pole von einer Streife des Bundespolizeireviers Hof als Fahrgast eines Fernreisebusses von Frankreich nach Polen kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg suchte den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr. Durch Zahlung der Geldbuße hätte der Reisende die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können, da er dies jedoch nicht konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Hof eingeliefert, wo er nun 60 Tage absitzen muss.
Den Schlusspunkt setzte heute Morgen gegen 8 Uhr am ehemaligen Grenzübergang Schirnding ein 38-jähriger Tscheche, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen eines Verkehrsdeliktes vorlag. Er konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1475 Euro zunächst nicht bezahlen. Im letzten Moment konnte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt jedoch abgewendet werden - der Arbeitgeber des Mannes beglich die Summe und der sichtlich erleichterte Mitarbeiter konnte seine Fahrt zu seinem Betrieb fortsetzen.