18.1.2022 – Für zwei Moldauer endet der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland mit unfreiwilligem Einzug in die Abschiebehafteinrichtung in Hof. Ein junger Migrant aus Moldau konnte durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Selb auf der Bundesautobahn BAB 93 in einem internationalen Reisebus festgestellt werden.
Ein weiterer Moldauer auf illegalen Pfaden wurde bereits am Samstag als Beifahrer auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße B303 entdeckt.
Die beiden Männer aus Moldau waren bereits im Sommer 2021 in den Schengenraum eingereist. Ohne Aufenthaltserlaubnis ist dies jedoch nur für höchstens 90 Tage zulässig. Dies hat nun für beide strafrechtliche Konsequenzen nach dem Aufenthaltsgesetz.
Nach richterlicher Vorführung der beiden Migranten, wurden sie in die Abschiebehafteinrichtung in Hof eingeliefert. Dort warten sie auf die Abschiebungen in ihr Heimatland, die von der zuständigen Bundespolizeiinspektion Selb vorbereitet werden.
Einen Rumänen, der den Moldauer am Samstag auf der B303 aus Tschechien zur Einreise in das Bundesgebiet verholfen hatte, erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise nach Deutschland.