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el bupo18.10.2021- Selb / Schirnding. Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Sprengstoffgesetz und zwei Festnahmenotierungen haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Selb am Wochenende gut beschäftigt.

So ertappten die Fahnder am Sonntag (17. Oktober) drei Ukrainer, die über den ehemaligen Grenzübergang Schirnding mit einem PKW mit tschechischer Zulassung eingereist waren, um hier unerlaubten Arbeitsaufnahmen nachzugehen. Das unerlaubt eingereiste Trio im Alter von 21, 36 und 37 Jahren wurde nach Strafanzeigenerstattung nach Tschechien zurückgeschoben.

Mit 20 in Deutschland verbotenen Böllern erwischten die Beamten auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179 im Bereich Selb, einen 21-Jährigen aus dem sächsischen Weißenfels. Die in einem Rucksack versteckte und verbotene Pyrotechnik wurde sichergestellt. Der junge Mann muss sich wegen einer Straftat nach dem Sprengstoffgesetz verantworten.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 30-Jährigen am Samstagnachmittag kam ebenfalls auf der Staatsstraße 2179 ein Erzwingungshaftbefehl wegen nicht bezahlter Bußgelder ans Tageslicht. Bei der Wahl nun eine Geldstrafe in Höhe von 140 Euro zu entrichten, oder einen Gefängnisaufenthalt antreten zu müssen, beglich der Niedersachse die geforderte Geldsumme in letzter Minute und durfte seine damit seine Heimreise antreten.

Einen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilten Moldauer, ergriffen die Fahnder am Sonntag auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße B303, im Bereich von Schirnding. Der 24-Jährige war Mitreisender in einem Kleintransporter mit moldauischer Zulassung. Da der Gesuchte die Geldstrafe trotz größten Bemühungen bei Verwandten und Bekannten nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Beamten für eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Hof ein.



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