8.9.2021– Selb. Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb kontrollierten am Dienstagmorgen (7. September) auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179 im Bereich Selb einen PKW mit tschechischer Zulassung. Beim Abgleich der Personendaten des 26-jährigen Fahrers mit dem polizeilichen Fahndungssystem kam ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung ans Tageslicht. Nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz war der tschechische Reisende zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden. Diese hatte er jedoch nicht beglichen und wurde damit im Juli dieses Jahres zur Festnahme ausgeschrieben.
Da der 26-Jährige nur über sehr geringe Barmittel verfügte, rief er seine im tschechischen Asch wohnende Ehefrau an und bat sie um Bezahlung der Geldstrafe.
Die sehr besorgte Gattin ließ ihren Mann auch nicht im Stich und eilte zur Bundespolizeiinspektion nach Selb.
Dort bezahlte sie die geforderte Geldsumme in bar ein und wendete damit vom glücklichen Ehemann einen sicheren Gefängnisaufenthalt ab.