6.9.2021- Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines 28-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Freitag (3. September) gegen 15 Uhr auf der BAB 93 im Bereich Selb stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Diebstahls gesucht wurde. Bei der Wahl im letzten Augenblick eine Geldstrafe in Höhe von 1280 Euro zu entrichten oder alternativ eine Haftstrafe verbüßen zu müssen, entschloss sich der 28-Jährige sehr schnell zur Bezahlung der geforderten Summe.
In der Nacht zum Samstag wurde ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Hof gegen 23 Uhr beim Bundespolizeirevier Hof vorstellig und fragte die Beamten, ob vielleicht gegen ihn "etwas vorliegen würde".
Gerne glichen die Bundespolizisten daraufhin die Personalien des Mannes mit dem polizeilichen Fahndungssystem ab. Und prompt kam dabei ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung zum Vorschein. Nach einem Betäubungsmitteldelikt war der 28-Jährige zu einer mittleren vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem er die geforderte Summe auch nach größtmöglichen Anstrengungen nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Beamten für die folgenden 120 Tage in die Justizvollzugsanstalt Hof ein.
Einem dritten 28-Jährigen aus einer Kleinstadt in Sachsen wurde am späten Sonntagabend ein Ausflug nach Tschechien zum Verhängnis. Nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland geriet der Reisende auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179 im Bereich Selb in eine Kontrolle von Fahndern der Selber Bundespolizei.
Dabei wurde ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz offenkundig. Der 28-Jährige hatte ein von der Staatsanwaltschaft Chemnitz auferlegtes Bußgeld nicht beglichen und wurde damit zur Festnahme ausgeschrieben. Im Falle des Nichtbezahlens wäre eine dreitägige Haftstrafe die Folge gewesen. Da er dies jedoch partout vermeiden wollte, entschied er sich kurzerhand die geforderte Geldsumme vor Ort zu bezahlen.