28.1.2021 – Selb / Schirnding. Erneut stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Selb mehrere Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzbestimmungen fest. So mussten zwei Franzosen am Mittwochvormittag (27. Januar) nach ihrer Einreise auf der auf der Bundesstraße 303 bei Schirnding je 178 Euro Sicherheitsleistung zahlen. Die 36 und 40 Jahre alten Männer aus Straßburg haben in Tschechien ohne triftigen Grund einen alten Bekannten besucht und konnten weder einen Coronatest noch die erforderliche digitale Einreiseanmeldung vorlegen.
Die gleichen Beanstandungen stellten die Bundespolizisten am Donnerstag (28.Januar) in den frühen Morgenstunden auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße Asch - Selb bei drei slowakischen Staatsangehörigen nach ihrer Einreise aus Tschechien fest. Der 24-jährige Fahrer und seine 45-jährige Begleiterin wohnen in Sachsen und holten am Regensburger Bahnhof einen 20-jährigen Landsmann aus Österreich ab. Beim Warten am Bahnhof lernten sie zwei Tschechen kennen und fuhren die beiden im Rahmen ihrer Heimreise zu deren Wohnung in Asch. Da hier auch Verstöße gegen die Ausgangssperre vorliegen und die Personen drei verschiedenen Haushalten angehören, wird das Bußgeld in diesen Fällen etwas höher ausfallen.
Ebenfalls auf der Staatsstraße stellten die Bundespolizisten am Mittwoch (27. Januar) einen 51-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel fest. Er besuchte in Tschechien seine Freundin und ließ sämtliche für die Einreise nach Deutschland geltenden Infektionsschutzbestimmungen außer Acht.
Die Bundespolizei befindet sich bei den Verstößen in enger Abstimmung mit den für die Bußgeldahndung zuständigen Landesbehörden, an die die Vorgänge zur weiteren Sachbehandlung und Ahndung übermittelt werden.
Info:
Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden überwachen die Einhaltung der Corona-Einreiseverordnung im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung zur Unterstützung der zuständigen Landesbehörden.
In Erweiterung der bisherigen Maßnahmen an den Binnengrenzen sowie an den See- und Flughäfen haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden die Maßnahmen an den Grenzen zu den Hochinzidenzgebieten seit Sonntag, 24. Januar 2021, 00.00 Uhr, in enger Abstimmung mit den Bundesländern weiter intensiviert. An der deutsch-tschechischen Grenze wurde die Kontrolldichte unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen ebenso erhöht.
Vor Reiseantritt muss per negativem Testergebnis oder ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Er kann bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
Darüber hinaus müssen sich die Einreisenden vor der Einreise elektronisch unter www.einreiseanmeldung.de anmelden, alternativ ist eine schriftliche Ersatzmitteilung vollständig auszufüllen und auf Verlangen vorzulegen.
Sofern Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgestellt werden, informiert die Bundespolizei das zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.