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el mak3.2.2020+++ Briefkasten beschädigt +++

Arzberg – In der Zeit von Samstag, 17.00 Uhr bis Sonntag, 10.30 Uhr, sei ein Briefkasten eines Anwesens in der Hans-Steuerer-Straße durch einen oder mehrere unbekannte Täter verbogen worden. Dies teilte ein 39-jähriger Mann aus Arzberg der Polizei Marktredwitz mit. Er gibt den Sachschaden mit ca. 30,-- Euro an. Zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt die Polizei Marktredwitz noch gegen Unbekannt wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung. Zeugen, die zu dieser Sachbeschädigung Angaben machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 zu melden.

 

+++ Leitpfosten und Verkehrszeichen beschädigt +++

Schirnding – Am Sonntag, gegen 13.00 Uhr, wurde auf der Kreisstraße WUN 18, zwischen Oschwitz und Schirnding, ein Leitpfosten und ein Verkehrszeichen, vermutlich durch Tritte, beschädigt. Dies wurde der Polizei Marktredwitz von der geschädigten Gemeindeverwaltung mitgeteilt. Der Sachschaden wird auf ca. 100,-- Euro beziffert. In dieser Sache ermittelt die Polizei Marktredwitz bisher noch gegen Unbekannt wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 zu melden.

 

+++ Drogenfahrt +++

Schirnding – Am Sonntagabend, gegen 22.30 Uhr, wurde ein 36-jähriger Mann aus Tschechien mit seinem VW-Bus, Typ Caravelle, auf der B 303 einer allgemeinen Polizeikontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Drogenvortest bei dem jungen Mann verlief positiv auf diverse Betäubungsmittel. Auf Nachfrage gab er an, zuletzt am Freitag einen Joint geraucht zu haben. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt mit seinem VW-Bus untersagt. Sein Beifahrer war, nach Einschätzung der vor Ort befindlichen Polizisten, jedoch fahrtüchtig und konnte daher mit dem VW-Bus weiterfahren. Dem 36-jährigen Tschechen droht nun, seitens der Polizei Marktredwitz, eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bezüglich Fahrens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von berauschenden Mitteln. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und ein Monat Fahrverbot vor.



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