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el vpi22.8.2016 - +++ Verkehrsunfälle auf nassen Fahrbahnen +++

BAB A 9 und BAB A 93, 21.08.2016; Drei Verkehrsunfälle ereigneten sich am Sonntagnachmittag bei Nässe auf der BAB A 9 und der BAB A 93. Um 13.55 Uhr geriet ein Mercedes-Fahrer aus dem Landkreis Hof auf der BAB A 9 in Richtung Süden bei Gefrees ins Schleudern. Vom linken Fahrstreifen aus kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die dortige Schutzplanke. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer aus Berlin fuhr noch über umherliegende Fahrzeugteile und erlitt dadurch ebenfalls einen Schaden.

Im Baustellenbereich bei Stammbach fuhr um 14.25 Uhr auf regennasser Fahrbahn ein US-Soldat auf einen vorausfahrenden Pkw aus Würzburg auf. Hierbei entstand aber lediglich Sachschaden.

Leicht verletzt wurde die Fahrerin eines Mazda aus Oberbayern. Sie kam um 16.25 Uhr auf der BAB A 93 im Bereich von Höchstädt in einer Linkskurve ins Schleudern, stieß zunächst gegen die Mittel- und anschließend gegen die rechte Schutzplanke. Dabei erlitt sie leichte Schürfwunden, die von BRK-Helfern vor Ort versorgt wurden. Auch hier fuhr ein nachfolgender Pkw über herumliegende Teile auf der Fahrbahn.

Bei den drei Verkehrsunfällen entstand ein Gesamtschaden von mindestens 70000.--€.

 

++ Ohne gültigen Führerschein unterwegs +++

Leupoldsgrün, BAB A 9, 21.08.2016, 15.35 Uhr; Als Schleierfahnder der Hofer Verkehrspolizei auf dem Parkplatz Lipperts einen BMW aus Sachsen kontrollierten, zeigte ihnen der kroatische Fahrer einen Führerschein aus Bosnien-Herzegowina vor. Wie sich bei der weiteren Überprüfung herausstellte, war dieser aber nicht mehr gültig, da sich der Fahrer bereits seit 2014 in Deutschland aufhält. Somit hätte er die deutsche Fahrerlaubnis benötigt und erhält nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

+++ Kennzeichen entstempelt +++

Berg, BAB A 9, 21.08.2016, 12.30 Uhr; Bei der Überprüfung eines Hamburger Pkw auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald stellten Streifenbeamte der Verkehrspolizei Hof fest, dass dieser seit April 2016 wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Beamten entstempelten die Kennzeichen und zogen den Fahrzeugschein ein. Der 32-jährige Fahrer und Halter des Fahrzeugs muss sich nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

 

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